1. Aufstellungsort

Der Aufstellungsort muss über die gesamte Fläche möglichst flach, ohne Gefälle und statisch sicher (Bodenfestigkeit, Hochwasser, Zufahrt für LKW) sein. Des Weiteren wird eine behördliche Genehmigung für den Standort vorausgesetzt. Vom Mieter ist eine Plan bezüglich Wasserleitungen, Gasleitungen, Stromleitungen und Kanälen vorzulegen bzw. vor Aufbaubeginn auf solche hinzuweisen.
Um das Zelt am Boden zu fixieren, müssen mehrere Erdnägel in eine Tiefe von etwa 120cm eingeschlagen werden. Für mögliche Schäden, die beim Aufbau verursacht werden (Flurschäden, Asphaltschäden, Rohrleitungen...) haftet der Mieter.

2. Equipment

Der Mieter hat dem Aufbauteam für die gesamte Dauer des Auf- und Abbaus das laut Angebot benötigte Equipment (Stapler, Kompressor) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Für die reibungslose Funktion (insbesondere Betankung der Geräte) hat der Mieter zu sorgen. Die Firma Studio Seven ist bei möglichen durch die Benutzung auftretenden Schäden nicht haftbar zu machen.

2.1. Stapler

Für Ladetätigkeiten und für die Dauer des Auf- bzw. Abbaus wird ein geländegängiger Stapler bzw. Teleskoplader mit folgenden Mindestanforderungen benötigt:

  • 3m Hubhöhe
  • 2,5-3t Hublast
  • Palettengabel
  • voll betankt

2.2. Kompressor

Zum Einschlagen der Erdanker wird ein Baustellenkompressor mit folgenden Mindestanforderungen benötigt:

  • Kapazität: 4m3
  • 20m Druckluftschlauch
  • voll betankt

3. Schäden

Der Mieter hat sämtliche Mietobjekte schonend und sorgfältig zu behandeln und haftet für jegliche Schäden an diesen während der gesamten Mietdauer – unabhängig ob durch eigenes Personal, fremde Dritte oder durch höhere Gewalt. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.

3.1. Mindestabstände

Da sich die Zeltplanen bei Wind bewegen, muss zwischen starren Aufbauen und der Zeltplane unbedingt ein Mindestabstand von 75cm eingehalten werden. Ansonsten kann es zu Beschädigungen an den Zeltplanen kommen. Der Mieter hat diesen Mindestabstand zu kontrollieren und auch fremden Dritten (z.b. Technikfirmen) mitzuteilen.

3.2. Schadstellen an den Planen

Schadstellen an den Planen werden pauschal wie folgt zusätzlich verrechnet:

Bei Rissen/Schnitten bis 50cm Länge werden Reparaturkosten, Wertverlust und eine Entschädigung für den optischen Mangel mit EUR 100,- zzgl. MwSt. pro cm Länge des Risses verrechnet.

Ab einer Länge von 50cm oder darunter, wenn der Riss/Schnitt an statisch relevanten Stellen auftritt, behält sich die Firma Studio Seven das Recht vor, zusätzlich zu den oben genannten Kosten sämtliche Mehrkosten (z.B. für Gutachten, professionelle Reparatur, kompletter Ersatz der Plane und der gleichen) dem Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Scheuerstellen bzw. Abrieb werden pro Stelle pauschal mit EUR 500,- zzgl. MwSt. verrechnet.

3.3. Hitzequellen, offenes Feuer

Um Schäden an den Planen vorzubeugen, müssen jegliche Hitzequellen (z.B. offenes Feuer, Pyrotechnik, Kocheinrichtungen...) einen Mindestabstand von 2m zur Plane aufweisen und sind auf jeden Fall im Voraus mit dem Vermieter schriftlich abzuklären. 

4. Mehrkosten

Verzögerungen beim Auf- oder Abbau bzw. Mehrkosten, die durch einen suboptimalen Aufstellungsort verursacht werden (siehe Punkt 7, durch fehlendes/unpassendes Equipment (siehe Punkt 6) oder durch widrige Wetterverhältnisse, werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 

contact

Hauptsitz:
Studio Seven
Innstrasse 24/1/33
1020 Wien

office@studioseven.at

like us